Versicherung
Leider kommt es oft anders als man denkt.
Bei Storni gelten bei uns die AGBH (Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Hotellerie).
Das bedeutet: Bis 3 Monate vor Anreise können Sie kostenlos stornieren.
Ab 3 Monaten bis 1 Monat vor Anreise beträgt die Stornogebühr 40% des Buchungspreises.
Ab 1 Monat bis 1 Woche vor Anreise beträgt die Stornogebühr 70% des Buchungspreises.
Bei einer Absage innerhalb der letzten Woche vor Anreise stellen wir Ihnen 90% des Buchungspreises in Rechnung.
Um Kosten zu sparen, empfehlen wir Ihnen, sich abzusichern.
Unser Partner, die Europäische Reiseversicherung übernimmt die Stornogebühren und beschützt Sie während der Reise. Wenn Sie Ihren privaten Schutzengel buchen möchten, überweisen Sie uns bitte zuzüglich zur Anzahlung die Prämie wir buchen dann die Versicherung für Sie.
Die Versicherungsprämie beträgt 5 % des gebuchten Reisepreises.
Bei Storni gelten bei uns die AGBH (Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Hotellerie).
Das bedeutet: Bis 3 Monate vor Anreise können Sie kostenlos stornieren.
Ab 3 Monaten bis 1 Monat vor Anreise beträgt die Stornogebühr 40% des Buchungspreises.
Ab 1 Monat bis 1 Woche vor Anreise beträgt die Stornogebühr 70% des Buchungspreises.
Bei einer Absage innerhalb der letzten Woche vor Anreise stellen wir Ihnen 90% des Buchungspreises in Rechnung.
Um Kosten zu sparen, empfehlen wir Ihnen, sich abzusichern.
Unser Partner, die Europäische Reiseversicherung übernimmt die Stornogebühren und beschützt Sie während der Reise. Wenn Sie Ihren privaten Schutzengel buchen möchten, überweisen Sie uns bitte zuzüglich zur Anzahlung die Prämie wir buchen dann die Versicherung für Sie.
Die Versicherungsprämie beträgt 5 % des gebuchten Reisepreises.
Leistungen
1. Stornoschutz
Stornokostenersatz bei Nichtantritt der Reise bis zum gebuchten Reisepreis
2. Reiseabbruch
Ersatz der gebuchten, nicht genutzten Teile des Arrangements bis zum gebuchten Reisepreis
3. Verspäteter Antritt des gebuchten Aufenthaltes
a. Unverschuldete Verspätung der Anreise zum Urlaubsort (z.B. Autopanne):
Ersatz der Nächtigungs- und Verpflegungskosten unterwegs
b. Elementarereignis vor Ort (aufgrund von Lawinen, Muren etc.):
Ersatz der erforderlichen Nächtigungs- und Verpflegungskosten vor
Ort bei Straßensperre
bis 20 % des gebuchten
Reisepreises, max. € 400,-
4. Unfreiwillige Urlaubsverlängerung
Aufgrund von Unfall, Erkrankung oder Elementarereignis:
Ersatz der entstehenden Mehrkosten vor Ort (inkl. Verpflegung)
bis 50 % des gebuchten
Reisepreises, max. € 2.000,–
5. Such- und Bergungskosten
Bei Berg- und Seenot (inklusive Hubschrauberbergung) bis € 7.500,-
1. Stornoschutz
Stornokostenersatz bei Nichtantritt der Reise bis zum gebuchten Reisepreis
2. Reiseabbruch
Ersatz der gebuchten, nicht genutzten Teile des Arrangements bis zum gebuchten Reisepreis
3. Verspäteter Antritt des gebuchten Aufenthaltes
a. Unverschuldete Verspätung der Anreise zum Urlaubsort (z.B. Autopanne):
Ersatz der Nächtigungs- und Verpflegungskosten unterwegs
b. Elementarereignis vor Ort (aufgrund von Lawinen, Muren etc.):
Ersatz der erforderlichen Nächtigungs- und Verpflegungskosten vor
Ort bei Straßensperre
bis 20 % des gebuchten
Reisepreises, max. € 400,-
4. Unfreiwillige Urlaubsverlängerung
Aufgrund von Unfall, Erkrankung oder Elementarereignis:
Ersatz der entstehenden Mehrkosten vor Ort (inkl. Verpflegung)
bis 50 % des gebuchten
Reisepreises, max. € 2.000,–
5. Such- und Bergungskosten
Bei Berg- und Seenot (inklusive Hubschrauberbergung) bis € 7.500,-
Versicherte Gründe für Stornoschutz und Reiseabbruch
1. plötzlich eintretende schwere Erkrankung, schwere gesundheitliche Unfallfolgen oder Tod*;
2. plötzlich eintretende schwere Erkrankung, schwere gesundheitliche Unfallfolgen oder Tod eines Familienangehörigen,
wenn dadurch Ihre Anwesenheit am Heimatort dringend erforderlich ist*;
3. Schwangerschaft, wenn diese erst nach Reisebuchung festgestellt wurde*;
4. schwere Schwangerschaftskomplikationen;
5. bedeutender Sachschaden an Ihrem Eigentum am Wohnort infolge Elementarereignis (z.B. Feuer) oder Straftat
eines Dritten, wenn dadurch Ihre Anwesenheit dringend erforderlich ist;
6. unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes infolge Kündigung durch den Arbeitgeber;
7. Einberufung zum Grundwehr- oder Zivildienst;
8. Einreichung der Scheidungsklage (bei einvernehmlicher Trennung der dementsprechende Antrag);
9. Nichtbestehen der Reifeprüfung oder einer gleichartigen Abschlussprüfung einer mindestens 3-jährigen Schulausbildung;
10. Eintreffen einer unerwarteten gerichtlichen Vorladung.
* Medizinisch begründete Versicherungsfälle müssen vom behandelnden Arzt schriftlich bestätigt werden.
1. plötzlich eintretende schwere Erkrankung, schwere gesundheitliche Unfallfolgen oder Tod*;
2. plötzlich eintretende schwere Erkrankung, schwere gesundheitliche Unfallfolgen oder Tod eines Familienangehörigen,
wenn dadurch Ihre Anwesenheit am Heimatort dringend erforderlich ist*;
3. Schwangerschaft, wenn diese erst nach Reisebuchung festgestellt wurde*;
4. schwere Schwangerschaftskomplikationen;
5. bedeutender Sachschaden an Ihrem Eigentum am Wohnort infolge Elementarereignis (z.B. Feuer) oder Straftat
eines Dritten, wenn dadurch Ihre Anwesenheit dringend erforderlich ist;
6. unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes infolge Kündigung durch den Arbeitgeber;
7. Einberufung zum Grundwehr- oder Zivildienst;
8. Einreichung der Scheidungsklage (bei einvernehmlicher Trennung der dementsprechende Antrag);
9. Nichtbestehen der Reifeprüfung oder einer gleichartigen Abschlussprüfung einer mindestens 3-jährigen Schulausbildung;
10. Eintreffen einer unerwarteten gerichtlichen Vorladung.
* Medizinisch begründete Versicherungsfälle müssen vom behandelnden Arzt schriftlich bestätigt werden.


























